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1240

Uebrigens ward Wansen erst 1250 zu deutschem Rechte ausgesetzt, vergl. unten No. 710.

Vergl. oben No. 298, No. 299 bei welchen Urkunden, die uns gleichfalls nur in Abschriften des XVI. Jahrhunderts erhalten sind, nach der hier gemachten Wahrnehmung ein Verdacht begründet erscheint.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.